Seit mehr als einem Jahr ist nun die gesetzliche Geschlechterquote für Aufsichtsräte großer, börsennotierter Unternehmen in Österreich in Kraft. Seither müssen alle Unternehmen, auf die das Gesetz Anwendung findet, dafür Sorge tragen, dass zumindest 30 % des unterrepräsentierten Geschlechts im jeweiligen Aufsichtsrat vertreten sind. Aufgrund destypischerweise hohen Männeranteils wird aus dieser Geschlechterquote in der Praxis zurzeit noch eine Frauenquote.
Abgesehen von einem ausgewogeneren Geschlechterverhältnis in den Aufsichtsräten, erhofft man sich durch die gesetzliche Quotenregelung ein gesteigertes Bewusstsein und damit auch Spill-Over-Effekte auf Geschäftsführungen, Vorstände und weitere Führungsebenen.
Inwiefern sich die Geschlechterquote positiv auf den Frauenanteil in Führungspositionen sowie die Haltung der Unternehmen zu Gleichstellungsbemühungen auswirkt, hat Deloitte Österreich mit einer Umfrage zum Thema Frauen und Führung im Zeitraum Jänner bis Februar 2019 unter 442 Befragten erhoben.